Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst 2025
Inhalt
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen nach Angaben des BMI am 6. April 2025 auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Dieser beinhaltet folgende Kernpunkte:
- Gehaltserhöhungen: Rückwirkend zum 1. April 2025 steigen die Gehälter aum 3 %, mindestens jedoch um 110 € monatlich. Eine weitere Erhöhung um 2,8 % erfolgt zum 1. Mai 2026.
- Sonderzahlungen und Zulagen: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für Schichtarbeit auf 100 € und für Wechselschichtarbeit auf 200 € erhöht. Zudem ist eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgesehen.
- Flexiblere Arbeitszeiten: Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Alternativ kann auf frewiliiger Basis die wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht werden.
- Laufzeit des Tarifvertrags: Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten.
Dieser Tarifabschluss folgt auf zähe Verhandlungsrunden, die schließlich durch die Empfehlung der Schlichtungskommision unter Leitung von Roland Koch und hans-Henning Lühr zu einer Einigung führten.
Rückblick
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2025 betrafen die Arbeitsbedingungen und Gehälter von Tarifbeschäftigten des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeber. Die Verhandlungen standen dabei im Zeichen einer angespannten wirtschaftlichen Lage und der Herausforderung, die steigenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst mit den verfügbaren finanziellen Mitteln in Einklang zu bringen.
Die Verhandlungen wurden am 24. Januar 2025 mit einer Auftaktrunde eingeläutet. Weitere Verhandlungstermine waren für den 17. und 18. Februar sowie vom 14. bis 16. März 2025 geplant. Die Gewerkschaften forderten eine Erhöhung der Gehälter um 8 % oder mindestens 350 Euro monatlich für die Dauer von 12 Monaten, ergänzt durch zusätzliche freie Tage und Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten
TVöD – Was wird verhandelt?
Bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes 2025 werden Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber geregelt.
Inhalt der Verhandlungen
Im Zentrum der aktuellen Tarifrunde stehen insbesondere die Forderungen der Gewerkschaften nach einer Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 % oder mindestens 350 Euro monatlich, jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten. Neben den Gehaltsanpassungen werden auch die Verbesserung von Zeitzuschlägen und anderen Entgeltbestandteilen für belastende Tätigkeiten diskutiert. Weiterhin fordern die Gewerkschaften zusätzliche freie Tage, um der steigenden Arbeitsbelastung zu begegnen, sowie die Einführung eines Zeitkontos, mit dem Beschäftigte flexibel Freizeit oder Entgeltbestandteile ansparen können, um Freistellungen nach Bedarf zu finanzieren.
Darüber hinaus möchten die Gewerkschaften einen neuen Tarifvertrag zur Altersteilzeit aushandeln, mit besonderem Fokus auf Beschäftigte in besonders belastenden Berufen. Auch die Arbeitszeit der Bundesbeamten soll von aktuell 41 Stunden pro Woche an das Tarifniveau von 39 Stunden angepasst werden. Zudem wird eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse auf Beamte, Richter, Soldaten sowie Versorgungsempfänger gefordert.
Perspektive der Arbeitgeber
Auf Arbeitgeberseite, insbesondere vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Bund, werden die Forderungen der Gewerkschaften kritisch bewertet. Die finanzielle Belastung durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird als sehr hoch eingestuft. Eine Erhöhung der Gehälter in dem von den Gewerkschaften geforderten Umfang würde laut BMI allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes zusätzliche Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Bei einer Übertragung auf Beamte und weitere Gruppen wären die Gesamtkosten noch deutlich höher.
Für wen wird verhandelt?
Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes 2025 betreffen die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes sowie mehr als 2,6 Millionen Beschäftigte der kommunalen Arbeitgeber, deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind.
Welche Beschäftigten sind eingeschlossen?
Verhandelt wird ausschließlich für Arbeitnehmer, die direkt unter den TVöD fallen. Dazu gehören Beschäftigte in verschiedensten Bereichen, darunter Verwaltung, öffentlicher Nahverkehr, soziale Dienstleistungen und technische Berufe. Insbesondere profitieren Arbeitnehmer in den unteren Entgeltgruppen von den Verhandlungen, da geforderte Mindestbeträge bei Gehaltsanpassungen oft zu überproportionalen Entgeltsteigerungen führen.
Wer ist nicht Teil der Verhandlungen?
Nicht eingeschlossen in die Tarifverhandlungen sind folgende Gruppen:
- Beamtinnen und Beamte: Ihre Arbeitsbedingungen, einschließlich der Besoldung, sind gesetzlich geregelt. Die Tarifabschlüsse entfalten jedoch oft eine Signalwirkung, die durch Anpassungsgesetze auf diese Gruppen übertragen wird.
- Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten: Auch diese Berufsgruppen sind von den Verhandlungen ausgenommen, da ihre Arbeitsbedingungen und Besoldung ebenfalls gesetzlich festgelegt werden.
- Beschäftigte der Länder: Für Arbeitnehmer der Bundesländer gilt der eigenständige Tarifvertrag der Länder (TV-L). Eine Ausnahme bildet Hessen, wo ein an den TV-L angelehnter Tarifvertrag (TV-H) gilt
Obwohl Beamte und andere gesetzlich geregelte Beschäftigtengruppen nicht direkt von den Verhandlungen betroffen sind, haben die Ergebnisse der Tarifverhandlungen des TVöD oftmals einen indirekten Einfluss. Häufig werden die Ergebnisse dieser Tarifrunden später durch den Gesetzgeber auf die Besoldung und Arbeitszeit dieser Gruppen übertragen.
Entgelttabelle
Seit dem 1. März 2024 gilt die Entgelttabelle 2024 für den TVöD-Bund:
Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
E15 | 5.504,00 € | 5.863,92 € | 6.265,40 € | 6.813,49 € | 7.377,29 € | 7.748,20 € |
E14 | 5.003,84 € | 5.329,75 € | 5.755,37 € | 6.227,68 € | 6.754,16 € | 7.132,13 € |
E13 | 4.628,76 € | 4.985,95 € | 5.392,57 € | 5.834,04 € | 6.353,53 € | 6.635,44 € |
E12 | 4.170,32 € | 4.581,34 € | 5.061,67 € | 5.594,63 € | 6.220,01 € | 6.516,74 € |
E11 | 4.032,38 € | 4.410,41 € | 4.765,62 € | 5.151,01 € | 5.678,44 € | 5.975,19 € |
E10 | 3.895,33 € | 4.191,53 € | 4.528,25 € | 4.893,44 € | 5.300,10 € | 5.433,63 € |
E9c | 3.757,21 € | 4.013,80 € | 4.334,08 € | 4.683,04 € | 5.061,38 € | 5.182,84 € |
E9b | 3.619,09 € | 3.736,32 € | 4.029,91 € | 4.352,06 € | 4.706,63 € | 5.003,35 € |
E9a | 3.480,97 € | 3.699,68 € | 3.759,84 € | 3.963,16 € | 4.335,69 € | 4.483,10 € |
E8 | 3.281,44 € | 3.486,59 € | 3.628,68 € | 3.770,54 € | 3.922,69 € | 3.995,85 € |
E7 | 3.095,23 € | 3.331,58 € | 3.472,38 € | 3.614,47 € | 3.748,49 € | 3.820,45 € |
E6 | 3.042,04 € | 3.236,55 € | 3.372,94 € | 3.507,92 € | 3.640,49 € | 3.708,02 € |
E5 | 2.928,99 € | 3.117,67 € | 3.245,11 € | 3.380,06 € | 3.505,47 € | 3.570,28 € |
E4 | 2.802,62 € | 2.993,55 € | 3.153,75 € | 3.253,48 € | 3.353,20 € | 3.411,60 € |
E3 | 2.762,69 € | 2.968,02 € | 3.017,99 € | 3.132,21 € | 3.217,92 € | 3.296,43 € |
E2 | 2.582,16 € | 2.784,28 € | 2.834,67 € | 2.906,58 € | 3.064,63 € | 3.229,97 € |
E1 | 2.355,52 € | 2.388,86 € | 2.430,55 € | 2.469,42 € | 2.569,47 € |
Quelle: oeffentlicher-dienst.info
Wie laufen die Tarifverhandlungen ab?
Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes folgen einem klar strukturierten Ablauf, der darauf abzielt, eine Einigung zwischen den Tarifparteien – den Arbeitgebern und den Gewerkschaften – zu erzielen. Dabei gibt es mehrere wichtige Schritte und Regeln, die den Verhandlungsprozess leiten.
1. Kündigung des Tarifvertrags
Zu Beginn der Verhandlungen kündigen die Gewerkschaften bestimmte Abschnitte des Tarifvertrags, insbesondere die Entgelttabellen. Diese Kündigung ist notwendig, um Änderungen oder Anpassungen aushandeln zu können. Es gilt jedoch eine sogenannte Nachwirkung: Die bisherigen Regelungen bleiben bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags gültig, um tariflose Zustände zu vermeiden.
2. Verhandlungsrunden
Die Verhandlungen finden in mehreren Runden statt, in denen beide Seiten ihre Positionen darlegen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Für die Tarifverhandlungen 2025 sind folgende Termine geplant:
- 24. Januar 2025: Auftaktveranstaltung und erste Verhandlungsrunde
- 17./18. Februar 2025: Zweite Verhandlungsrunde
- 14.–16. März 2025: Dritte Verhandlungsrunde
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3. Friedenspflicht und Arbeitskampf
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks oder Aussperrungen verbietet. Diese Friedenspflicht endet jedoch mit der Kündigung des Tarifvertrags. Sollten die Verhandlungen scheitern, sind Streiks und andere Maßnahmen zulässig, jedoch erst, nachdem alle Verständigungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Dies folgt dem „ultima-ratio-Prinzip“, das Arbeitskämpfe nur als letztes Mittel erlaubt.
4. Schlichtungsverfahren
Falls die Verhandlungen in einer Sackgasse enden, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Hierbei agieren neutrale Schlichter als Vermittler zwischen den Tarifparteien. Während des Schlichtungsverfahrens gilt erneut Friedenspflicht. Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Arbeitskampf wieder aufgenommen werden.
5. Abschluss und Umsetzung
Wird eine Einigung erzielt, wird der neue Tarifvertrag von den Tarifparteien unterzeichnet. Für die im TVöD organisierten Beschäftigten gelten die neuen Regelungen unmittelbar. Für nicht organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet der Tarifvertrag oft über arbeitsvertragliche Bezugnahmen Anwendung.
Häufige Fragen zu den Tarifverhandlungen
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Informationsübermittlung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wir empfehlen dir, für verbindliche Informationen die Seite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat oder der Gewerkschaften ver.di und dbb Beamtenbund zu besuchen.